Dienstag, 16.3.2021
Keine Ausgleichszahlung für Flugausfall wegen Pilotenstreiks

Die Annullierung oder deutliche Verspätung eines Fluges aufgrund eines Pilotenstreiks ist ein außergewöhnlicher Umstand, aufgrund dessen die Fluggesellschaft von ihrer Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen befreit sein kann. Die Befreiung komme aber nur in Betracht, wenn die Fluggesellschaft “alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen habe", meint Generalanwalt Priit Pikamäe am Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Schlussantrag.

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