Freitag, 4.9.2020
Fluggast muss in Landeswährung seines Wohnortes entschädigt werden

Ein Fluggast, dessen Flug annulliert wurde oder erheblich verspätet war, kann die Zahlung der vom Unionsrecht vorgesehenen Ausgleichsleistung in der Landeswährung seines Wohnortes verlangen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es mit dem Erfordernis einer weiten Auslegung der Fluggastrechte sowie mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung der geschädigten Fluggäste unvereinbar wäre, eine Zahlung in der Landeswährung zu verweigern.

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