Der Streit um die Rechtmäßigkeit der Ausgangsbeschränkungen in Bayern geht weiter. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof diese Anfang der Woche für rechtswidrig erklärte hatte, kündigte Bayerns Staatsregierung nun die Revision zum Bundesverwaltungsgericht an. Man sei davon überzeugt, dass die Ausgangsbeschränkungen Ende März bis Anfang April 2020 ein wirksames und richtiges Mittel waren, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).
Mehr lesenDer Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat am 23.04.2021 einen Eilantrag abgelehnt, mit dem die AfD-Fraktion im Landtag eine vorläufige Außervollzugsetzung der in der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) enthaltenen Regelungen zu Ausgangs- und Aufenthaltsbeschränkungen begehrt hatte. Der VerfGH verwies auf das Außer-Kraft-Treten der Verordnung bereits am 24.04.2021, weswegen es keiner Eilanordnung mehr bedürfe.
Mehr lesenDer Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der im neuen Infektionsschutzgesetz geplanten nächtlichen Ausgangsbeschränkung. Diese sei "kritisch zu bewerten", heißt es in einem aktuellen Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. "Ob sie einer abschließenden verfassungsgerichtlichen Prüfung standhielte, dürfte zweifelhaft sein", heißt es darin weiter.
Mehr lesenEine Popularklage gegen die bayerische Regelung zu Ausgangsbeschränkungen während des ersten Lockdowns im März 2020 war nun auch in der Hauptsache erfolglos. Der Verfassungsgerichtshof des Landes entschied, dass die angegriffenen Vorschriften mit dem Rechtsstaatsprinzip der Bayerischen Verfassung vereinbar waren und die Grundrechte der Bayerischen Verfassung nicht in verfassungswidriger Weise eingeschränkt haben.
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