Montag, 23.11.2020
Bundesrepublik muss Ausfuhr unbestrahlter Brennelemente in die USA genehmigen

Die Bundesrepublik muss eine Exportgenehmigung für 33 unbestrahlte nukleare Brennelemente zu Versuchszwecken in die USA erteilen. Dies hat die für das Atom- und Strahlenschutzrecht zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main entschieden. Die Bundesregierung dürfe mit der Erteilung nicht länger warten, um dem klagenden Unternehmen die Option auf ein Patent nicht zu verderben. Die Voraussetzungen für die  Genehmigung seien erfüllt.

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