Montag, 7.9.2020
Rückforderung einer Ausbildungsförderung erfordert vorherigen "Warnschuss"

Eine Ausbildungsförderung kann zurückgefordert werden, wenn der Geförderte zu häufig im Unterricht fehlt. Allerdings muss ihm dies vorher mittels eines "Warnschusses" verdeutlicht werden. Darin muss ihm laut Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße die Möglichkeit gegeben werden, die Rückforderung noch abzuwenden, indem er für einen bestimmtem zukünftigen Zeitraum die Erfüllung der Präsenzpflicht nachweist.

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