Dienstag, 29.9.2020
"Prümer Taliban" hat keinen Anspruch auf Ausbildungsduldung

Der so genannte Prümer Taliban hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung nebst Beschäftigungserlaubnis. Unter anderem spreche vieles für einen offensichtlichen Missbrauch, so das Verwaltungsgericht Trier. Der Kläger versuche, das Instrument der Ausbildungsduldung zur Erschleichung eines Bleiberechts auszunutzen. Zudem sei seine Identität ungeklärt.

Mehr lesen