Mittwoch, 7.12.2022
Dürfen Parteien Sonderbeiträge von Bürgermeistern kassieren?

Parteien bekommen nicht nur staatliche Mittel. Sie finanzieren sich auch über Mitgliedsbeiträge, Spenden oder sogenannte Mandatsträgerbeiträge – also Geld aus der Aufwandsentschädigung für ein Mandat. Inwieweit dies für ehrenamtliche Bürgermeister beziehungsweise kommunale Mandatsträger gilt, muss nun der Bundesgerichtshof klären: Geklagt hat der CDU-Kreisverband Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt, der vom damaligen Bürgermeister der Gemeinde Finneland einen Teil seiner monatlichen Aufwandsentschädigung haben will (Az.: II ZR 144/21).

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