Donnerstag, 14.1.2021
Anforderungen an Rückkehrentscheidung gegen unbegleiteten Minderjährigen

Vor Erlass einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem unbegleiteten Minderjährigen muss ein Mitgliedstaat prüfen, ob für den Minderjährigen im Rückführungsstaat eine geeignete Aufnahmemöglichkeit vorhanden ist. Außerdem darf der Mitgliedstaat die Rückkehrentscheidung nicht vollstrecken, wenn zum Zeitpunkt der Abschiebung keine geeignete Aufnahmemöglichkeit mehr gewährleistet ist. Dies stellt der Europäische Gerichtshof klar.

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