Die Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach einem Wechsel des Aufgabenträgers verstößt gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, wenn hypothetische Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben. Anderenfalls würden Beitragspflichtige wegen eines immer weiter zurückliegenden Vorgangs letztlich doch dauerhaft im Unklaren gelassen, ob sie noch mit Belastungen rechnen müssen.
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