Um die Ausländerbehörden zu entlasten, könnten bestimmte Aufenthaltstitel künftig länger gültig sein. Das schlägt eine Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen vor, die nach dem Flüchtlingsgipfel im Bundesinnenministerium Mitte Februar gebildet worden war. Der Vorschlag bezieht sich insbesondere auf die Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus und das sogenannte D-Visum zu Bildungs- oder Erwerbszwecken.
Mehr lesenSeeleute aus Drittstaaten, die nur über ein nicht zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteiltes Schengen-Visum (Typ C) verfügen beziehungsweise visumbefreit sind und als Besatzungsmitglieder eines unter panamaischer Flagge fahrenden Seeschiffs einer Erwerbstätigkeit auf einem Offshore-Supply-Schiff im deutschen Küstenmeer nachgehen wollen, benötigen einen Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall mehrerer ukrainischer Seemänner entschieden.
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