Donnerstag, 16.2.2023
Auslesen der Handy-Daten zur Identitätsermittlung von Asylantragstellern oftmals rechtswidrig

Die Praxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, bei Fehlen von Pässen oder Passersatzpapieren Mobiltelefone und andere digitale Datenträger bei der Registrierung von Asylantragstellern auszuwerten, ist rechtswidrig, wenn das Amt sonstige vorliegende Erkenntnisse und Dokumente zur Ermittlung von Identität und Staatsangehörigkeit völlig unberücksichtigt lässt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

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