Donnerstag, 9.9.2021
Asylfolgeantrag kann auch auf "Alt-Umstände“ gestützt werden

Ein Asylfolgeantrag darf nicht allein deshalb als unzulässig zurückgewiesen wird, weil er auf Umstände gestützt ist, die bereits zur Zeit des Verfahrens über den ersten Antrag existierten. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Außerdem dürfe die Wiederaufnahme des ersten Verfahrens zur Prüfung des Folgeantrags nicht davon abhängig gemacht werden, dass dieser Antrag binnen einer bestimmten Frist gestellt wurde.

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