Freitag, 9.12.2022
Landkreis unterliegt gegen Asklepios-Kliniken in Streit um Klinikinstandhaltung

Im Streit zwischen den Asklepios Kliniken und dem Landkreis Goslar hat das Oberlandesgericht Braunschweig die Berufung des Landkreises zurückgewiesen. Der Antrag, die Beklagte zu verurteilen, die Krankenversorgung am Standort Clausthal-Zellerfeld sicherzustellen sowie die Standortsicherung zu bewirken, sei zu unbestimmt und daher unzulässig, entschied das OLG am Donnerstag. Auch ein Anspruch auf eine Vertragsstrafe bestehe nicht.

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