Freitag, 8.4.2022
Hessen erhält rückständige Pacht für denkmalgeschütztes Herrenhaus

Der Verpächter eines denkmalgeschützten Herrenhauses muss im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung nicht die Interessen des Pächters wahrnehmen und ihm das Vertragsrisiko abnehmen. Ob der beabsichtigte Vertrag von Vorteil ist, muss der Pächter selbst prüfen und entscheiden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Fall klargestellt, in dem das Land Hessen Verpächter war. 

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Dienstag, 16.11.2021
Schaden trotz Erstattungsansprüchen gegen Dritte

Wer seinen Kauf eines Grundstücks erfolgreich anficht, erwirbt gegen den Verkäufer auch einen Anspruch auf Ersatz der Maklerprovision und der umsonst geleisteten Grunderwerbsteuer – Zug-um-Zug gegen die Abtretung der eigenen Ansprüche gegen die Dritten. Der Bundesgerichtshof weist darauf hin, dass die Erstattungsansprüche der Käuferin den Eintritt des Schadens nicht hindern. Sie führten nur dazu, dass die Käuferin sie an den Verkäufer abtreten müsse.

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Montag, 6.9.2021
Keine Arglist hinsichtlich Baumängeln wegen verschwiegenen Schwarzbaus

Wurde ein Gebäude teilweise "schwarz" errichtet, kann allein daraus nicht auf ein arglistiges Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer geschlossen werden. Erforderlich ist laut Bundesgerichtshof ein konkreter, verheimlichter Mangel. Der Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz habe hingegen nichts mit dem Inhalt der versprochenen Leistung zu tun – betroffen sei das nur Geschäftsgebaren, nicht das errichtete Gebäude.

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Montag, 26.7.2021
Verschweigen der Reimport-Eigenschaft eines Kfz keine arglistige Täuschung

Verschweigt der Verkäufer bei einem Kfz-Kauf die Eigenschaft eines Fahrzeugs als Reimport, so stellt dies – entgegen früherer Rechtsprechung – keine arglistige Täuschung des Käufers mehr dar. Aufgrund des geänderten Marktverhaltens beim Autokauf könne man nicht mehr generell davon ausgehen, dass ein Reimport weniger wert sei. Etwas Anderes gilt laut Oberlandesgericht Zweibrücken nur dann, wenn der Käufer ausdrücklich danach gefragt hatte.

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Mittwoch, 8.7.2020
Beweislast bei "unsichtbaren Mängeln" am Grundstück

Enthält ein Grundstückskaufvertrag die Erklärung des Verkäufers, ihm seien keine unsichtbaren Mängel bekannt, führt dies zu keiner Beweiserleichterung für den Käufer. Ihn trifft nach wie vor die Darlegungs- und Beweislast für eine unterbliebene Aufklärung über relevante Umstände. Darauf hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 06.03.2020 erneut hingewiesen.

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