Mittwoch, 22.12.2021
Schadenersatz für versteckte Mängel beim Hauskauf

Wer ein Wohnhaus verkauft, muss auf versteckte Mängel hinweisen, und zwar auch dann, wenn im Vertrag die Mängelhaftung ausgeschlossen ist. Das stellt das Landgericht Frankenthal klar. Andernfalls könne der Käufer Schadenersatz verlangen. Er müsse in solchen Fällen aber beweisen, dass dem Verkäufer die Mängel tatsächlich bekannt waren; dass sie sich nur hätten "aufdrängen müssen", genüge nicht.

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