Mittwoch, 22.3.2023
Altes Fachhochschul-Diplom berechtigt zu Eintragung in Architektenliste

In die Architektenliste ist auch einzutragen, wer in der Vergangenheit an einer deutschen Fachhochschule erfolgreich einen auf Architektur ausgerichteten, auf drei Jahre angelegten Diplomstudiengang abgeschlossen hat und vier Jahre Berufserfahrung nachweisen kann. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden und klargestellt, dass die Änderung der Eintragungsvoraussetzungen nicht durch eine etwaige unzureichende Qualität des Diplomstudiengangs veranlasst gewesen sei.

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