Dienstag, 5.1.2021
Kein Anspruch auf Polizeidienst in bestimmtem Wechselschichtmodell

Der Dienstherr hat bei der Regelung der Arbeitszeit von Beamten einen weiten Gestaltungsspielraum. Dies gilt auch für den planbaren Wechselschichtdienst der Polizei. Deswegen haben Polizeibeamte grundsätzlich keinen Anspruch auf Verwendung in einem bestimmten Arbeitszeitmodell. Dies stellt das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße klar.

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