Montag, 13.3.2023
Stellen-Nichtantritt durch Langzeitarbeitslosen muss kein sozialwidriges Verhalten sein

Tritt ein Langzeitarbeitsloser eine Stelle nicht an, weil er dafür umziehen müsste und die Mietkaution für die neue Wohnung nicht bezahlen kann, so kann das Jobcenter keine Grundsicherungsleistungen zurückverlangen, wenn es zuvor die Übernahme der Kaution abgelehnt hatte. Der unterlassene Arbeitsantritt könne dann nämlich nicht als sozialwidriges Verhalten gewertet werden, so das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

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