Montag, 5.9.2022
Für Kuseler Messe geplantes Feuerwerk muss nicht verlegt werden

Der Eigentümer eines am Stadtrand von Kusel gelegenen Anwesens kann nicht die örtliche Verlegung des anlässlich der Kuseler Messe 2022 geplanten Höhenfeuerwerks verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße per Eilbeschluss entschieden. Der Antragsteller, der auf dem Anwesen mehrere Pferde, Ziegen und Geflügel hält, konnte nicht mit dem Argument durchdringen, dass die Tiere durch das Feuerwerk beeinträchtigt würden.

Mehr lesen