Ein Gegneranwalt hatte eine Partei – selbst Anwalt – direkt kontaktiert und dessen eigens beauftragten Rechtsanwalt ignoriert. Ob die Rüge der RAK München für dieses Verhalten berechtigt war, musste nach Ansicht des AnwG München nicht geklärt werden: Die Rüge sei verspätet, weil in Anwaltsverfahren Fristen auch am Wochenende ablaufen könnten.
Mehr lesenEin Anwalt hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen eines verhängten vorläufigen Berufsverbots im anwaltsgerichtlichen Verfahren. Laut Bundesgerichtshof sieht die Bundesrechtsanwaltsordnung dafür keine Rechtsgrundlage vor. Auch das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen sei bei einem disziplinarrechtlichen Verfahren nicht anwendbar.
Mehr lesenErhebt ein Jurist die Anhörungsrüge in einem anwaltsgerichtlichen Revisionsverfahren erst nach Ablauf der strafprozessualen Einlegungsfrist, ist sie verfristet. Der Rechtsbehelf ist laut Bundesgerichtshof zwingend binnen einer Woche nach Kenntnis von der vermeintlichen Verletzung zu erheben. Anderenfalls würden vorrangige Frist- und Formvorschriften des Revisionsverfahrens unterlaufen.
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