Mittwoch, 17.2.2021
BRAK gegen geplantes weiteres anwaltliches Tätigkeitsverbot

Ein geplantes neues Tätigkeitsverbot für Rechtsanwälte bei "Erlangung sensiblen Wissens" ruft die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) auf den Plan. Sie wendet sich gegen § 43a Abs. 4 Satz 1 BRAO-E, wonach ein Anwalt nicht tätig werden dürfen soll, wenn er "in Ausübung seines Berufs im Rahmen eines anderen Mandatsverhältnisses eine vertrauliche Information erhalten hat, die für die Rechtssache von Bedeutung ist und deren Verwendung in der Rechtssache im Widerspruch zu den Interessen des Mandanten des vorhergehenden Mandats stehen würde."

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