Mittwoch, 22.12.2021
Xavier Naidoo durfte als Antisemit bezeichnet werden

Einer Referentin ist zu Unrecht die bei einem Vortrag getätigte Äußerung, der Sänger Xavier Naidoo sei Antisemit, dies sei strukturell nachweisbar, gerichtlich verboten worden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, die Urteile aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Die Fachgerichte hätten die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit im öffentlichen Meinungskampf verkannt, von der bei öffentlich zur Diskussion gestellten, gesellschaftliches Interesse erregenden Beiträgen auch mit scharfen Äußerungen Gebrauch gemacht werden dürfe.

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