Freitag, 25.6.2021
Bayer haftet nicht für Lungenembolie nach Einnahme der Antibabypille "Yasminelle"

Eine Frau, die nach Einnahme der Antibabypille "Yasminelle" eine Lungenembolie erlitten hatte, ist mit ihrer Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Bayer auch in der Berufungsinstanz gescheitert. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sah einen Kausalzusammenhang nicht nachgewiesen. Als mögliche alternative Ursache seien auch die Langstreckenflüge der Klägerin in Betracht gekommen.

Mehr lesen