Freitag, 19.11.2021
Keine Rente für angeblich Hundertjährigen

Die Berufung eines Mannes, der angibt, 102 Jahre alt zu sein und Anspruch auf Altersrente erhebt, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen heute zurückgewiesen. Laut Versicherungskonto der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ist er erst 48 Jahre alt. Eine Feststellungsklage sei in diesem Fall "schlichtweg unzulässig", sagte Richter Uwe Dreyer. Er warf dem Mann aus dem Landkreis Stade vor, das Verfahren mutwillig zu führen, möglicherweise liege eine Straftat vor.

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