Donnerstag, 18.6.2020
EuGH deckelt Widerrufsrecht bei Anschlusszinsvereinbarung

Der Europäische Gerichtshof hat zu Widerrufsrechten bei online oder telefonisch geschlossenen Kreditverträgen klargestellt, dass eine Vereinbarung zur Änderung von Zinssätzen bei einem laufenden Darlehen im Sinn des EU-Rechts kein neuer Vertrag ist. Es sei für Bankkunden kein Grund zur Kündigung, wenn sie vor einer solchen Vereinbarung nicht über Widerrufsrechte belehrt worden seien, heißt es in dem Urteil vom 18.06.2020.

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