Donnerstag, 17.3.2022
Teilerfolg für Stromnetzbetreiber: Xgen muss neu festgelegt werden

In den Verfahren gegen die Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors (Xgen) für die dritte Regulierungsperiode durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) haben die Beschwerden zahlreicher Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen zu einem Teilerfolg geführt. Laut Oberlandesgericht Düsseldorf hat die BNetzA die Höhe des "generellen sektoralen Produktivitätsfaktors" rechtswidrig ermittelt. Sie muss nun über die Festlegung des Xgen nach Maßgabe der Rechtsauffassung des OLG erneut entscheiden.

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