Mittwoch, 14.4.2021
Frage des Krankenversicherers nach "Anomalie" im Zahnbereich löst keine Anzeigepflichten aus

Die Frage in einem Antragsformular für den Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung nach "Anomalien" in Bezug auf Zahnfehlstellungen verlangt dem künftigen Versicherungsnehmer in unzulässiger Weise eine Wertung ab und ist deswegen unklar. Der Versicherer könne die Kostenübernahme für eine kieferorthopädische Behandlung deswegen nicht nachträglich ausschließen, weil der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht in Bezug auf solche "Anomalien" verletzt habe, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 

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