Donnerstag, 10.11.2022
Unangekündigte Kontrolle eines Sonderabfalllagers zulässig

Die immissionsschutzrechtliche Vor-Ort-Kontrolle eines Sonderabfalllagers durch Mitarbeiter der Überwachungsbehörde ist laut Bundesverwaltungsgericht ohne vorherige Ankündigung zulässig. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) enthalte eine entsprechende Duldungspflicht des Anlagenbetreibers. Bei der Kontrolle dürften auch Fotografien angefertigt werden, um die größtmögliche Effektivität der Überwachungsmaßnahme zu erreichen.

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