Freitag, 12.2.2021
Arbeitslohn durch Übernahme von Beiträgen zur Rechtsanwalts-Berufshaftpflicht

Übernimmt eine Rechtsanwaltssozietät für eine angestellte Juristin Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, gilt als Arbeitslohn im Steuerrecht nur der Prämienanteil der vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme. Beiträge für eine freiwillige Höherversicherung nutzten dagegen der Firma, entschied der Bundesfinanzhof. Daher führe deren Übernahme zu keinem lohnsteuerpflichtigem Vorteil.

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