Donnerstag, 9.3.2023
Kein Drittanfechtungsrecht eines GmbH-Gesellschafters

Dem Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft steht gegen einen gegen die Gesellschaft ergangenen Feststellungsbescheid über den irrtümlich deklarierten Bestand des steuerlichen Einlagekontos kein Drittanfechtungsrecht zu. Der beteiligte Gesellschafter ist laut Bundesfinanzhof nicht Adressat, sondern als Dritter lediglich mittelbar von dem Bescheid betroffen. Mit Blick auf die Wahrung des Rechtsfriedens dürfe es auch keine Ausnahme geben.

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