Dienstag, 27.9.2022
Anfangsverdacht als Voraussetzung einer Durchsuchung

Ein Durchsuchungsbeschluss gegen einen Soldaten setzt den Anfangsverdacht eines Dienstvergehens voraus. Das Bundesverwaltungsgericht betonte, dass die Maßnahme nicht zur Herstellung eines Anfangsverdachts genutzt werden darf. Zudem sei der Beschluss nicht verhältnismäßig, wenn der Wehrdisziplinaranwalt auch erst einmal andere Soldaten hätte befragen können, bevor er derartig schwer in die Grundrechte des Betroffenen eingriff.

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