Montag, 14.3.2022
Kein rückwirkend befristetes Anerkenntnis bei beendeter Berufsunfähigkeit

Ein Ver­si­che­rer kann in der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung rück­wir­kend kein zeit­lich be­fris­te­tes An­er­kennt­nis für eine frü­he­re Be­rufs­un­fä­hig­keit ab­ge­ben. Der An­er­kennt­nis­zeit­raum darf laut Bun­des­ge­richts­hof nur in die Zu­kunft ge­rich­tet sein. An­dern­falls um­ge­he der Ver­si­che­rer die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen.

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