Ein Versicherer kann in der Berufsunfähigkeitsversicherung rückwirkend kein zeitlich befristetes Anerkenntnis für eine frühere Berufsunfähigkeit abgeben. Der Anerkenntniszeitraum darf laut Bundesgerichtshof nur in die Zukunft gerichtet sein. Andernfalls umgehe der Versicherer die Versicherungsbedingungen.
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