Dienstag, 22.2.2022
Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig bei bereits zuerkannter Flüchtlingseigenschaft

Ein Mitgliedstaat darf einen Asylantrag für unzulässig erklären, wenn dem Antragsteller von einem anderen Mitgliedstaat bereits die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist. Dies gelte auch dann, wenn der Antragsteller Vater eines minderjährigen, unbegleiteten Kindes ist, dem in dem erstgenannten Mitgliedstaat subsidiärer Schutz gewährt wurde, entschied der Europäische Gerichtshof. Allerdings müsse unter Umständen für die Aufrechterhaltung des Familienverbands gesorgt werden.

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