Dienstag, 26.5.2020
Geldstrafe für Ex-Polizeichef wegen Bestechlichkeit bestätigt

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 07.04.2020 die Verurteilung eines ehemaligen Polizeichefs zu einer Geldstrafe von 11.400 Euro bestätigt. Der Mann hatte einer Mitarbeiterin zur Förderung ihrer Karriere eine Stelle gegen sexuelle Gefälligkeiten angeboten. Die Richter sahen hier die Möglichkeit der Einflussnahme als ausreichend an, auch wenn die konkrete Art der angebotenen Förderung im Unbestimmten geblieben war.

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