Montag, 16.11.2020
Kein Schadenersatz für spät bekannt gewordenen Erben

Ein erbberechtigter Verwandter, der sich erst meldete, nachdem das Land Niedersachsen vom Nachlassgericht als Erbe bestimmt worden war, hatte mit seiner Schadenersatzklage gegen das Land wegen der zu billigen Veräußerung eines Nachlassgrundstücks keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht Braunschweig erachtete die Ermittlungen des Nachlassgerichts für ausreichend. Dieses habe insbesondere keinen gewerblichen Erbenermittler einsetzen müssen.

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