Freitag, 28.5.2021
Hohes Schmerzensgeld für vermeidbare Amputation beider Unterschenkel

Wegen eines Behandlungsfehlers, in dessen Folge einer Frau beide Unterschenkel amputiert wurden, hat das Hamburger Landgericht ein Krankenhaus zur Zahlung von 170.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Das Gericht habe die Klinik zudem verpflichtet, für alle weiteren Folgen des Fehlers aufzukommen, sagte ein Justizsprecher am Donnerstag. Dafür sei jedoch bislang keine Summe festgelegt worden. Das bereits am 19.05.2021 ergangene Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

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