Freitag, 16.4.2021
Amazon-Händler muss Angebot auf rechtsverletzende Änderungen prüfen

Ein Amazon-Händler ist für die automatische Zuordnung von Warenabbildungen zu seinem Angebot verantwortlich. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main jetzt klargestellt. Verkäufern sei es zuzumuten, ein länger eingestelltes Angebot regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob rechtsverletzende Änderungen vorgenommen wurden. Wegen Verstoß gegen diese Prüfungspflicht muss die Händlerin im konkreten Fall ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro zahlen.

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