Die Neuregelung der Altersentschädigung für ehemalige Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses im Zuge der Umwandlung von einem "Teilzeitparlament" zu einem "Vollzeitparlament" führt nicht dazu, dass früher ausgeschiedene Abgeordnete höhere Ansprüche geltend machen können. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin mit zwei am Freitag ergangenen Urteilen klargestellt und einen Verstoß gegen das Grundgesetz und die Verfassung von Berlin verneint.
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