Dienstag, 20.4.2021
Quarantäne für Altenheimbewohnerin ermessensfehlerhaft

Das Verwaltungsgericht Münster hat dem Eilantrag einer bereits geimpften Bewohnerin eines Altenpflegeheims gegen eine individuelle Quarantäneverfügung stattgegeben. Da die Absonderung für Bewohner von Pflegeeinrichtungen besonders belastend sei, müssten im Einzelfall Ermessenserwägungen getroffen werden, ob nicht eine Ausnahme oder Erleichterungen in Betracht kommen könnten, so das Gericht.

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