Mittwoch, 23.11.2022
Wirecard-Aktionäre unterliegen in Streit mit Insolvenzverwalter

Kapitalmarkrechtliche Schadenersatzforderungen der Aktionäre von Wirecard können nicht als Insolvenzforderung im Rang des § 38 InsO zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Dies hat das Landgericht München I mit einem am Mittwoch ergangenen Urteil klargestellt. Die unter anderem gegen den Insolvenzverwalter der Wirecard AG gerichtete Klage einer Kapitalverwaltungsgesellschaft bleibt damit erfolglos.

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