Donnerstag, 21.10.2021
Kein Schadenersatz wegen gefallener Aktien zugunsten einzelner Aktionäre

Einzelne Aktionäre können wegen einer Wertminderung ihrer Aktien durch ein die Gesellschaft schädigendes Ereignis keinen Schadenersatz verlangen. Dies verstößt unter anderem gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Aktionäre. Mit dieser Begründung hat das Landgericht München I eine Klage von Utz Claassen, Vorstandsvorsitzender einer Aktiengesellschaft, gegen Carsten Maschmeyer abgewiesen.

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