Sogenannte Virtual Shares, die als Gehaltsbestandteile ausgegeben werden, muss der Arbeitgeber bei einer Karenzentschädigung einrechnen, sagt das BAG. Es kommt aber auf den Zeitpunkt an.
Mehr lesenEine Arbeitgeberin hatte in ihren AGB vorgesehen, das zuvor durch "Vesting" erworbene virtuelle Optionsrechte sofort verfallen, wenn der Arbeitnehmer kündigt. Das ist unwirksam, entschied das BAG, da die Optionsrechte Teil des Vergütungspakets seien.
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