Donnerstag, 30.3.2023
Sparkasse darf Zustimmung zu AGB nicht unterschieben

Eine Sparkasse darf ihre Überweisungsträger nicht so gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Unterschrift zugleich auch in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und das Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse zustimmt. Dies hat das Landgericht Dessau-Roßlau entschieden und der Sparkasse Wittenberg ein entsprechendes Vorgehen per einstweiliger Verfügung untersagt. Antragsteller war der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

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