Die Umsetzung des Bankgebühren-Urteils des Bundesgerichtshof sorgt für Ärger. Banken und Sparkassen wollen eine Gesetzesänderung dahingehend erreichen, dass auch bei gravierenden Vertragsänderungen wie Preiserhöhungen wieder die stillschweigende Zustimmung der Kunden ausreicht, Verbraucher also nicht ausdrücklich einwilligen müssen. Verbraucherschützern bereitet das Sorgen.
Mehr lesenVerbraucherschützer pochen nach dem Ende April ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs zu Bankgebühren auf die Erstattung zu Unrecht gezahlter Gebühren und drohen andernfalls mit weiteren rechtlichen Schritten. "Banken sollen aktiv auf ihre Kunden zugehen und die zu Unrecht erhobenen Gebühren unbürokratisch zurückzahlen", mahnte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller, am Mittwoch.
Mehr lesenBank-Klauseln, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren, sind unwirksam. Eine solches Instrument zur einseitigen Leistungsgestaltung hebele vertragliche Grundprinzipien aus und benachteilige die Bankkunden unangemessen, entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27.04.2021.
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