Freitag, 22.10.2021
Eigentümer des "Adenauer-Hauses" braucht Umwandlungsgenehmigung
Der neue Eigentümer des "Adenauer-Hauses" in der Eifel bedarf einer Genehmigung zur Rodung und Umwandlung in eine andere Nutzungsart. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden und dessen Feststellungsklage abgewiesen. Auf eine Baugenehmigung aus dem Jahr 1955 könne sich der Eigentümer nicht berufen. Diese vermittle keinen Bestandsschutz mehr. Mehr lesen