Freitag, 26.11.2021
Keine Berichtigung des Geburtenregisters bei verlorenem Adelstitel

Den Adelstitel "Freiherr", den eine rheinländische Adelsfamilie infolge der Französischen Revolution und der Besetzung der linksrheinischen Gebiete verloren hatte, kann ein Nachfahre nicht im Rahmen einer Berichtigung des Geburtenregisters zurückerlangen, wenn bereits die Unrichtigkeit des zuvor eingetragenen Familiennamens des Vaters nicht hinreichend sicher festgestellt werden konnte. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken mit nunmehr veröffentlichtem Beschluss entschieden.

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