Freitag, 19.3.2021
Achillessehnenriss beim Völkerball in Reha kein Arbeitsunfall
Während einer vom Rentenversicherungsträger durchgeführten Rehabilitation greift grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung. Ein bewusstes Ausweichmanöver beim Völkerball ist allerdings nicht dazu geeignet, einen Riss der Achillessehne zu bewirken, so die Richter am Landesozialgericht Darmstadt. Vielmehr hätten an der Achillesferse schon erhebliche Verschleißerscheinungen vorgelegen. Ein Arbeitsunfall sei hier nicht anzuerkennen. Mehr lesen