Donnerstag, 17.2.2022
Abänderung des Versorgungsausgleichs nur bei wesentlichen Wertänderungen

Ein Versorgungsausgleich kann grundsätzlich bei einer wesentlichen Wertänderung von Anrechten der betrieblichen Altersversorgung abgeändert werden. Laut Bundesgerichtshof dürfen reine Dynamisierungsverluste aber nicht zur Begründung einer wesentlichen Wertänderung herangezogen werden. Die Karlsruher Richter gaben zudem Hinweise für die Umrechnung in Altfällen, auch bei Einsatz der Barwertverordnung.

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Donnerstag, 20.5.2021
Unterhaltsabänderung bei sittenwidrigen Eheverträgen

Die rechtskräftige Beurteilung eines Ehevertrags als sittenwidrig kann zwar nicht durchbrochen werden, aber durch geänderte Umstände kann eine Neubewertung notwendig werden. Laut Bundesgerichtshof muss die Berufung auf einen Ehevertrag, in dem gegenseitiger nachehelicher Unterhalt ausgeschlossen wurde, im Rahmen eines Abänderungsverfahrens nicht mehr rechtsmissbräuchlich sein. Es ging um nachehelichen Unterhalt einer Hausfrau, die inzwischen eigenes Einkommen hatte.

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