Montag, 10.1.2022
Störungsabwehrkompetenz in verwalterloser Zweier-WEG

Ein Wohnungseigentümer kann sich auch nach der WEG-Reform 2020 weiterhin selbst gegen Störungen seines Sondernutzungsrechts wehren. Laut Bundesgerichtshof besteht zudem für Verfahren, die bereits vor dem 01.12.2020 anhängig waren, die Prozessführungsbefugnis des einzelnen Mitglieds für Beeinträchtigungen des Gemeinschaftseigentums fort, solange die Gemeinschaft keinen entgegenstehenden Willen bekundet. Dies gelte auch für eine verwalterlose Zweiergemeinschaft.

Mehr lesen