Mittwoch, 18.5.2022
Abwassergebühren in Oer-Erkenschwick für 2017 fehlerhaft kalkuliert

Die Abwassergebührenkalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick für das Jahr 2017 ist rechtswidrig, weil die konkrete Berechnung von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen zu einem Gebührenaufkommen führt, das die Kosten der Anlagen überschreitet. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster gestern in einem Musterverfahren entschieden und damit seine langjährige Rechtsprechung zur Kalkulation von Abwassergebühren geändert. Die Revision wurde nicht zugelassen.

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